FAQs
Sie können sich als Studierender der BWL oder sonstigen wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen bei der Rheinstahl Stiftung bewerben, Ihre Schwerpunkte sollte in Ihrem Leistungsnachweis oder Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ersichtlich sein.
Seitens der Rheinstahl Stiftung gibt es grundsätzlich keine Beschränkung, die zusätzliche Stipendien oder Förderungen verbietet. Bitte überprüfen Sie jedoch vor einer Bewerbung bei der Rheinstahl Stiftung, ob es seitens Ihres zweiten Stipendiengebers (z. B. Deutschlandstipendium) Einschränkungen bei der Annahme einer weiteren finanziellen Unterstützung gibt. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit nur einen Teilbetrag der Förderung durch die Rheinstahl Stiftung ausbezahlt zu bekommen. Bei individuellen Fragstellungen können Sie uns jederzeit ansprechen.
Als Rheinstahl Stipendiat werden Sie per E-Mail über stattfindende Veranstaltungen informiert und melden sich auch per E-Mail zu den Veranstaltungen an. Bitte beachten Sie, dass manche Veranstaltungen nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern zulassen. Zögern Sie also nicht, sich direkt nach Erhalt der Einladung verbindlich anzumelden.
Bei den Veranstaltungen der Rheinstahl Stiftung besteht keine Anwesenheitspflicht, die Teilnahme ist freiwillig. Denken Sie aber daran, dass die Veranstaltungen Ihnen Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Stipendiaten und Alumni der Rheinstahl Stiftung bieten und Sie dabei auch den thyssenkrupp Konzern besser kennen lernen und wichtige Kontakte für Ihre berufliche Laufbahn knüpfen können.
Die Bewerbungsphase läuft vom 1. bis zum 30. September eines jeden Jahres für das folgende Winter- und das darauffolgende Sommersemester. Nach Ablauf dieser Frist können keine Bewerbungen mehr entgegengenommen und berücksichtigt werden!
Sie können sich per E-Mail an das Team der Rheinstahl Stiftung wenden. Sie erreichen uns jederzeit unter rheinstahlstiftung@thyssenkrupp.com.
Ein kleiner Tipp: Zur schnellen und zielgerichteten Lösung eines systembedingten Problems, senden Sie uns einen Screenshot zu.
Sie werden auch während Ihres Praxissemesters durch die Rheinstahl Stiftung gefördert, sofern dieses Praktikum im Curriculum Ihres Studiengangs verankert ist und Sie sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Voraussetzung für eine Förderung durch die Rheinstahl Stiftung ist, dass Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind.
Da die Immatrikulation an einer Hochschule Voraussetzung für eine Förderung durch die Rheinstahl Stiftung ist, werden Studierende, die sich in einem Urlaubssemester befinden, nicht gefördert. Sie können sich aber jederzeit nach Ihrem Urlaubssemester wieder bei der Rheinstahl Stiftung bewerben.
Sie können sich jeden Herbst erneut um eine Förderung bewerben. Bitte achten Sie bei der Bewerbung immer auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Einzureichen sind: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Leistungsnachweise aus den Vorsemestern, Immatrikulationsbescheinigung für das beantragte Semester, falls vorhanden Ihren Bafög-Bescheid und / oder Angaben zu weiteren Förderungen sowie Praktikumsnachweise aus der Industrie und der Wirtschaft.
Nachdem wir alle eingegangenen Bewerbungen geprüft haben, geben wir Ihnen schriftlich eine Rückmeldung, ob Sie in die Stiftung aufgenommen werden bzw. ob sich Ihr Stipendium verlängert. In der Regel können Sie bis Mitte Oktober mit einer Rückmeldung rechnen.
Zeitnah nach einer positiven Zusage erhalten Sie die einmalig ausgezahlte finanzielle Förderung. Zur Zeit beträgt die Höhe der Förderung 500,00 € für das gesamte beantragte Semester.
Sie können sich per E-Mail an das Team der Rheinstahl Stiftung wenden.
Sie erreichen uns jederzeit unter rheinstahlstiftung@thyssenkrupp.com.
Gerne können Sie sich für ein Stipendium der Rheinstahl Stiftung bewerben, wenn Sie berufsbegleitend oder dual studieren. Wir schließen grundsätzlich keine Bewerberinnen und Bewerber aus, die sich in einem berufsbegleitenden oder dualen Studium finanzielle Unterstützung wünschen.
Da die Immatrikulation an einer Hochschule Voraussetzung für eine Förderung durch die Rheinstahl Stiftung ist, werden Studierende, die sich in einem Auslandssemester befinden, weiter gefördert. Studierende, die sich einem Urlaubssemester befinden, werden hingegen nicht gefördert. Sie können sich aber jederzeit nach Ihrem Urlaubssemester wieder bei der Rheinstahl Stiftung bewerben.
Bei den Veranstaltungen der Rheinstahl Stiftung besteht keine Anwesenheitspflicht, die Teilnahme ist freiwillig. Denken Sie aber daran, dass die Veranstaltungen Ihnen Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Stipendiaten und Alumni der Rheinstahl Stiftung bieten und Sie dabei auch thyssenkrupp besser kennenlernen und wichtige Kontakte für Ihre berufliche Laufbahn knüpfen können.